Geld und Sachleistungen

Anwendungsregeln zur Abgrenzung von Geld- und Sachleistungen.

Arbeitgeber nutzen immer häufiger Sachzuwendungen, um ihren Arbeitnehmern neben dem Barlohn zusätzliche Anreize zu bieten. Das BMF veröffentlichte dazu kürzlich ein Schreiben mit neuen Anwendungsregeln zur Abgrenzung von Geld- und Sachleistungen. Worauf müssen Ihre arbeitgebenden Mandanten nun achten? Und was gilt für die 44-€-Sachbezugsfreigrenze? Informieren Sie Ihre Mandanten noch heute über alle neuen Regelungen und alles, das es bei der Ausgabe von Gutscheinen und Tankkarten zu beachten gibt – mit unserem frisch aktualisierten Merkblatt „Gutscheine und Tankkarten“!.

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