Airlines dürfen keine Sondergebühr bei Stornierung einer Flugbuchung verlangen.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs benachteiligen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Luftfahrtunternehmen, wonach bei stornierten Buchungen oder nicht angetretenen Flügen eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden darf, die Kunden unangemessen und sind deshalb unwirksam.
Dieser Auffassung steht nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union auch die den Luftfahrtunternehmen eingeräumte Preisfreiheit nicht entgegen.

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