Honoraranpassung

Hinweis in eigener Sache:

Mit jedem Jahr werden die Anforderungen im Bereich Lohnsteuer und Sozialversicherung umfangreicher und aufwendiger. Unsere Aufgaben für Aufzeichnungspflichten und Vorhaltung von Unterlagen, die Überprüfung eingereichter Belege, Nachweise, Personalfragebögen und vieles weitere, werden stetig umfangreicher. Die Bearbeitung der Sachverhalte und auch ihre Fragestellungen nimmt damit immer mehr Zeit in Anspruch.

Dies führt dazu, dass wir für die Personalsachbearbeitung ab Januar 2020 das Honorar pro Arbeitnehmer, für den wir die Lohnabrechnung erstellen, um 2,00 € erhöhen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns darauf, weiterhin für Sie da zu sein.